Waffenrecht

Neues vom Bund Bayerischer Schützen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin heute vom bayerischen Innenministerium darüber informiert, dass es in Zukunft nicht mehr ausreichend ist, bei Bedürfnisbescheinigungen für Flinten das Kaliber „12“ anzugeben.

Es muss auch die Länge mit angegeben werden – also z.B. 12/76 oder 12/70. 

Grund für diese Änderung ist die Einführung des zentralen Waffenregisters. In der Software ist es nicht möglich als Kaliber „12“ zu erfassen. 

Bitte beachten Sie dies ab sofort bei der Beantragung von Bedürfnisbescheinigungen!

Unabhängig davon möchte ich darauf hin weisen, dass Modell / Hersteller der beantragten Waffen (bei Unentschlossenheit auch zwei / drei Modelle) angegeben werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid Schuh

Neues zum Waffenrecht:

Das Waffenrecht
     

Für die Aufbewahrungsvorschriften von Schusswaffen und Munition gem. der Vorgabe des Waffengesetzes findet ihr hier ein Merkblatt.

Merkblatt_Waffenaufbewahrung

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